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   BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96   

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https://dejure.org/1998,10711
BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96 (https://dejure.org/1998,10711)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1998 - X ZR 32/96 (https://dejure.org/1998,10711)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1998 - X ZR 32/96 (https://dejure.org/1998,10711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abnahme eines Werkes - Schlüssige Abnahmeerklärung - Vorbehalt von Änderungsarbeiten - Auslegung eines Abnahmeprotokolls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 640
    "EDV-Hotel-Restaurant-Lösung"- Voraussetzungen der Abnahme; Abnahme eines Software-Produkts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96
    Die Abnahme im Sinne des § 640 BGB besteht darin, daß der Besteller das Werk körperlich entgegennimmt und zu erkennen gibt, er wolle die Leistung als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechend annehmen (BGHZ 48, 257, 262 [BGH 18.09.1967 - VII ZR 88/65] ; Sen.Urt. v. 25.04.1996 - X ZR 59/94, WM 1996, 1646 [BGH 25.04.1996 - X ZR 59/94] ).

    Mit Rücksicht auf die weitreichenden Rechtsfolgen der Abnahme dürfen an die tatsächlichen Voraussetzungen der Abnahme allerdings keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (Sen.Urt. v. 16.11.1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942 u. v. 29.06.1993 - X ZR 16/92, NJW-RR 1993, 1461, 1462 sowie v. 25.04.1996, aaO, WM 1996, 1647 [BGH 25.04.1996 - X ZR 59/94] ).

  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96
    Mit Rücksicht auf die weitreichenden Rechtsfolgen der Abnahme dürfen an die tatsächlichen Voraussetzungen der Abnahme allerdings keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (Sen.Urt. v. 16.11.1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942 u. v. 29.06.1993 - X ZR 16/92, NJW-RR 1993, 1461, 1462 sowie v. 25.04.1996, aaO, WM 1996, 1647 [BGH 25.04.1996 - X ZR 59/94] ).
  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 60/92

    Abnahme beim Werklieferungsvertrag

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96
    Mit Rücksicht auf die weitreichenden Rechtsfolgen der Abnahme dürfen an die tatsächlichen Voraussetzungen der Abnahme allerdings keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (Sen.Urt. v. 16.11.1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942 u. v. 29.06.1993 - X ZR 16/92, NJW-RR 1993, 1461, 1462 sowie v. 25.04.1996, aaO, WM 1996, 1647 [BGH 25.04.1996 - X ZR 59/94] ).
  • BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65

    Begriff der Abnahme

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96
    Die Abnahme im Sinne des § 640 BGB besteht darin, daß der Besteller das Werk körperlich entgegennimmt und zu erkennen gibt, er wolle die Leistung als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechend annehmen (BGHZ 48, 257, 262 [BGH 18.09.1967 - VII ZR 88/65] ; Sen.Urt. v. 25.04.1996 - X ZR 59/94, WM 1996, 1646 [BGH 25.04.1996 - X ZR 59/94] ).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96
    Auch wenn die Auslegung der vom Berufungsgericht angezogenen Schriftstücke zuvörderst Aufgabe des Tatrichters ist und vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. etwa BGHZ 65, 107, 110 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] ; Sen.Urt. v. 17.03.1994 - X ZR 80/92, NJW 1994, 2613), hält das angefochtene Urteil insoweit der revisionsgerichtlichen Kontrolle nicht stand.
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 27/91

    Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96
    Das gilt vor allem, wenn ein tatsächliches Verhalten zur Beurteilung steht, das nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 28.04.1992 - X ZR 27/91, WM 1992, 1579, 1580) nur dann als schlüssige Abnahmeerklärung aufzufassen ist, wenn der Unternehmer aus ihm nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§§ 133, 157 BGB) schließen konnte und durfte, der Besteller billige seine Leistung als in vollem Umfang oder doch im wesentlichen vertragsgerecht.
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 80/92

    Versehentliche Falschbezeichnung des Rechtsmittels in dem verkündeten, im

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96
    Auch wenn die Auslegung der vom Berufungsgericht angezogenen Schriftstücke zuvörderst Aufgabe des Tatrichters ist und vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. etwa BGHZ 65, 107, 110 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] ; Sen.Urt. v. 17.03.1994 - X ZR 80/92, NJW 1994, 2613), hält das angefochtene Urteil insoweit der revisionsgerichtlichen Kontrolle nicht stand.
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